Gesetzliche Vorgaben Berufsbekleidung für Metzger & Fleischer
Die richtige Berufsbekleidung ist im Metzger- und Fleischerhandwerk kein optionales Thema, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie dient nicht nur dem Schutz der Mitarbeitenden, sondern vor allem der Lebensmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz.
In Deutschland und der EU sind die Anforderungen klar geregelt. Dennoch besteht in der Praxis oft Unsicherheit darüber, was verpflichtend ist und wo Gestaltungsspielräume bestehen.
EU-weite Vorgaben (VO (EG) 852/2004)
Die EU-Verordnung 852/2004 zur Lebensmittelhygiene verpflichtet alle Lebensmittelbetriebe, geeignete Hygienemaßnahmen umzusetzen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Arbeitskleidung.
Gefordert werden:
- saubere, hygienisch einwandfreie Kleidung
- Kleidung, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren ist
- Vermeidung von Kontamination durch verschmutzte oder private Kleidung
Nationale Regelungen in Deutschland
In Deutschland wird die EU-Verordnung durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) konkretisiert. Ergänzend geben Berufsgenossenschaften und Lebensmittelüberwachungsbehörden praxisnahe Vorgaben.
Zentrale Anforderungen:
- klare Trennung von Arbeits- und Privatkleidung
- regelmäßiger Wechsel der Berufsbekleidung
- hygienische Aufbereitung (Waschbarkeit, Industriewäsche)
- Kleidung muss Verschmutzungen sichtbar machen
Verantwortung des Betriebsinhabers
Die Verantwortung liegt immer beim Unternehmer. Er muss sicherstellen, dass:
- geeignete Berufsbekleidung zur Verfügung gestellt wird
- Mitarbeitende diese auch tragen
- Wechsel- und Waschintervalle eingehalten werden
Typische Fehler in der Praxis
- dunkle Kleidung in Produktionsbereichen
- private Kleidung unter der Arbeitskleidung
- unzureichende Wechselintervalle
- fehlende Dokumentation im HACCP-Konzept
Fazit
Gesetzeskonforme Berufsbekleidung ist ein zentraler Baustein der Lebensmittelhygiene. Wer hier sauber aufgestellt ist, reduziert Risiken, vereinfacht Kontrollen und schafft Vertrauen bei Kunden und Behörden.
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